1. Veranstalter und Geltungsbereich
Reiseveranstalter ist fanfly24 (Firmierung TBD), TBD, TBD TBD, TBD, vertreten durch TBD (nachfolgend „fanfly24“). Die vollständigen Anbieterangaben finden Sie im Impressum.
Diese Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge (§ 651a BGB), die Sie über fanfly24 abschließen — die Kombination aus Stadionticket und Hotelübernachtung als ein Paket. Sie ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a ff. BGB; eine Abweichung zu Ihrem Nachteil ist ausgeschlossen (§ 651y BGB).
2. Vertragsschluss und Voraussetzungen
Die Buchung setzt voraus, dass Sie volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Buchen Sie auch für Mitreisende, stehen Sie für deren vertragliche Verpflichtungen sowie für die Richtigkeit von deren Angaben wie für Ihre eigenen ein.
Mit Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines zahlungspflichtigen Pauschalreisevertrags ab. Der Eingang Ihrer Buchung wird unverzüglich elektronisch bestätigt; diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung (Buchungsbestätigung) zustande.
Sie erhalten die Reisebestätigung, die vorvertraglichen Informationen (Formblatt Anlage 11) sowie den Sicherungsschein auf einem dauerhaften Datenträger (Art. 250 § 6 EGBGB).
3. Zahlung, Anzahlung, Sicherungsschein und Zahlungsarten
Vor dem zahlungspflichtigen Abschluss stellen wir Ihnen die vorvertraglichen Informationen einschließlich des Formblatts (Anlage 11) mit der Stornostaffel bereit. Vor Aushändigung des Sicherungsscheins fordern und nehmen wir keine Zahlungen an (§ 651t BGB).
Nach Vertragsschluss und gegen Aushändigung des Sicherungsscheins (§ 651r BGB) wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung (80 %) wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
Die Zahlung wird über unseren Zahlungsdienstleister abgewickelt; je nach Auswahl stehen Ihnen die im Bezahlvorgang angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung. Mit Leistung der Anzahlung autorisieren Sie uns, die Restzahlung am Fälligkeitstag (30 Tage vor Reisebeginn) automatisch von dem von Ihnen hinterlegten Zahlungsmittel einzuziehen. Über die bevorstehende Abbuchung informieren wir Sie rechtzeitig vorab.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Wir behalten uns vor, den Reisepreis nach § 651f Abs. 1 BGB zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss Beförderungskosten, Steuern/Abgaben oder Wechselkurse erhöhen und dies im Vertrag vorgesehen ist. Eine Erhöhung ist nur wirksam bei klarer Information auf dauerhaftem Datenträger spätestens 20 Tage vor Reisebeginn unter Angabe der Berechnung; bei Senkung der genannten Kosten haben Sie Anspruch auf eine entsprechende Preissenkung.
Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Reisepreises oder ändern wir den Vertrag in einem wesentlichen Punkt erheblich, können Sie zustimmen, eine angebotene Ersatzreise annehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten (§ 651g BGB).
5. Rücktritt durch den Reisenden und Stornopauschalen
Sie können vor Reisebeginn jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten (§ 651h Abs. 1 BGB). Wir verlieren den Anspruch auf den Reisepreis, können aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben (§ 651h Abs. 2 BGB). Maßgeblich für die Einordnung ist der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns.
Die Entschädigung ist nach Leistungsbestandteil getrennt: Der Anteil für das Stadionticket ist nicht erstattbar und wird ab Buchung zu 100 % einbehalten, da das Ticket beim Verband personalisiert beschafft wird und weder stornierbar noch anderweitig verwertbar ist. Der auf das Ticket entfallende Anteil wird Ihnen vor der Buchung im Formblatt (Anlage 11) ausgewiesen. Für den Hotel-/Reiseanteil gelten gestaffelt nach dem Zugang der Rücktrittserklärung folgende Pauschalen (mehr als 30 / 30–22 / 21–15 / 14–7 / weniger als 7 Tage vor Reisebeginn bzw. bei Nichtantritt): 20 % · 40 % · 55 % · 75 % · 85 %.
Ihnen bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geltend gemachte Entschädigungspauschale entstanden ist (§ 309 Nr. 5 lit. b BGB). Wir behalten uns vor, anstelle der Pauschale eine konkret berechnete, höhere Entschädigung zu fordern; in diesem Fall beziffern und begründen wir sie unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen.
6. Übertragung des Vertrags auf einen Dritten (§ 651e BGB)
Sie können bis 7 Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass anstelle Ihrer eine andere Person (Ersatzperson) in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt (§ 651e Abs. 1 und 2 BGB). Wir können dem widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Sie und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Diese Mehrkosten weisen wir Ihnen vor dem Eintritt nach.
Hinweis zur Ticket-Personalisierung: Das Stadionticket wird beim Verband (z. B. UEFA) personalisiert auf den Namen des Reisenden ausgestellt. Ist eine Umpersonalisierung durch den Verband nicht oder nur gegen Entgelt möglich, beschränkt sich die tatsächliche Übertragbarkeit des Ticket-Anteils entsprechend; auf eine solche Beschränkung und etwaige Mehrkosten weisen wir Sie vor dem Eintritt hin.
7. Rücktritt durch fanfly24 und Mindestteilnehmerzahl
Wird eine im Angebot ausdrücklich angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, können wir bis zu der ebenfalls im Angebot genannten Frist vom Vertrag zurücktreten (§ 651h Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB). Die Rücktrittsfrist beträgt — gerechnet vom Reisebeginn — bei Reisen von mehr als 6 Tagen 20 Tage, bei Reisen von 2 bis 6 Tagen 7 Tage und bei Reisen unter 2 Tagen 48 Stunden. Ist für eine Reise keine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen, wird dies im Angebot ausgewiesen.
Im Falle eines solchen Rücktritts erstatten wir Ihnen den gezahlten Reisepreis unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen.
8. Außergewöhnliche Umstände, Spielabsage und Geisterspiel
Treten am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände (z. B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien) auf, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen, können Sie kostenfrei zurücktreten. Wir verlieren den Anspruch auf den Reisepreis und erstatten geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen (§ 651h Abs. 3 und 5 BGB).
Wird das gebuchte Spiel abgesagt, verlegt oder ohne Zuschauer (Geisterspiel) ausgetragen, betrifft dies die geschuldete Teilleistung „Stadionticket“. Dies ist regelmäßig kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne des vorstehenden Absatzes, sondern eine Leistungsstörung; es gelten die Gewährleistungsrechte der §§ 651i ff. BGB. Wir erstatten Ihnen in diesem Fall den auf das Stadionticket entfallenden Anteil. Bleibt der Hotel-/Reiseanteil durchführbar, wird er hierdurch nicht berührt; ist durch die Spielabsage der Zweck der Reise insgesamt vereitelt, stehen Ihnen die weitergehenden Rechte nach §§ 651i, 651l, 651m BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung) zu.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung.
9. Zahlungsverzug
Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten, obwohl wir zur Leistung bereit und in der Lage sind und kein Zurückbehaltungsrecht zu Ihren Gunsten besteht, sind wir berechtigt, nach Mahnung mit einer Nachfrist von 7 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten (§§ 286, 323 BGB).
10. Mängelhaftung und Abhilfe
Ist die Reise mangelhaft, können Sie Abhilfe verlangen; wir können die Abhilfe in Form gleichwertiger Ersatzleistungen erbringen (§§ 651i, 651k BGB). Für die Dauer eines nicht behobenen Mangels mindert sich der Reisepreis kraft Gesetzes (§ 651m BGB). Unberührt bleiben Kündigungs- und Schadensersatzansprüche nach §§ 651l, 651n BGB.
11. Insolvenzabsicherung
Wir sichern Ihre gezahlten Reisepreise gemäß § 651r BGB ab. Sie erhalten vor Leistung von Zahlungen einen Sicherungsschein, der Ihnen im Insolvenzfall einen unmittelbaren Anspruch gegen den Absicherer gewährt. Der konkrete Absicherer wird im Sicherungsschein benannt.
12. Mitwirkungspflichten
Sie sind verpflichtet, uns einen während der Reise auftretenden Mangel unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben (§ 651o BGB). Unterlassen Sie die Anzeige schuldhaft, können Sie Minderung und Schadensersatz insoweit nicht geltend machen, als Abhilfe möglich gewesen wäre. Für gültige Reisedokumente haben Sie selbst zu sorgen.
Für die Ausstellung personalisierter Stadiontickets sind Sie verpflichtet, die hierfür erforderlichen Teilnehmerdaten (insbesondere Vor- und Nachname, ggf. Geburtsdatum und weitere vom Verband geforderte Angaben) rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen. Werden diese Daten nicht, falsch oder verspätet bereitgestellt und verweigert der Verband deshalb den Einlass, liegt hierin kein von uns zu vertretender Reisemangel.
13. Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt wurde (§ 651p BGB). Unberührt bleibt die unbeschränkte Haftung für Körperschäden sowie für schuldhaft verursachte Schäden.
14. Verjährung
Ihre Ansprüche wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte (§ 651j BGB).
15. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG). Ein Hinweis auf die EU-Online-Streitbeilegungsplattform entfällt, da diese zum 20. Juli 2025 eingestellt wurde.
16. Kein Widerrufsrecht
Bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz geschlossen werden, besteht kein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 312 Abs. 6 BGB i. V. m. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). An die Stelle des Widerrufs tritt das Rücktrittsrecht nach Ziffer 5. Wird ein Vertrag ausnahmsweise außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. bei einer Vor-Ort-Aktion) angebahnt und geschlossen, kann ein Widerrufsrecht bestehen; hierüber informieren wir Sie in diesem Fall gesondert.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt (Art. 6 Rom-I-VO).
Der maßgebliche Sitz des Veranstalters, ein etwaiger Gerichtsstand sowie — bei einem Sitz außerhalb der Europäischen Union — ein Vertreter in der EU (Art. 27 DSGVO) werden vor der Live-Schaltung ergänzt.